Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Leistungen zwischen Dream concerts und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sämtliche Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch  die Dream concerts. 

 

§ 2 Leistungsbereiche

Dream concerts organisiert Konzerte und Veranstaltungen sowie Feierlichkeiten. Darüber hinaus vermittelt Dream concerts Künstler für die Veranstaltungen. 

 

§ 3 Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.  Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zwischen Dream concerts und dem Auftraggeber zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung Dream concerts und/oder den 

Angaben in der Vertragsbestätigung. 

2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt  des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die  Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der  vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Werden nach erfolgter Auftragsbestätigung weitere Leistungen in Auftrag gegeben, wird hierfür eine separate Auftragsbestätigung erstellt. 

 

§ 4 Preise

1. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer. 

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung von Dream concerts. Dream concerts ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. 

3. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Dream concerts sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Dream concerts in Rechnung gestellt. 

 

§ 5 Zahlung 

1. Dream concerts ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. 

2. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. 

3. Darüber hinaus ist Dream concerts berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 40 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss, 40 Prozent der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag, Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. 

4. Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten. 

5. Bei Verzug sind Zinsen in Höhe von 5 Prozent über Basiszins zu zahlen. Kann ein weiterer Verzugsschaden nachgewiesen werden, ist die Dream concerts berechtigt, diesen geltend zu machen. Anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

6. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. 

 

§ 6 Rücktritt /Stornierung

1. Bei Veranstaltungsorganisationsaufträgen behält sich Dream concerts auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht vor, wenn der Auftraggeber eine Anweisung an Dream concerts erteilt, die zu einer Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen würde. 

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen/Stornierungsgebühren an Dream concerts zu leisten: 

a. Tritt der Auftraggeber nach erteilter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 50 Prozent der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Dream concerts bleibt vorbehalten. 

b. Erfolgt die Stornierung des Auftrages innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten  Leistungsbeginn, so fallen 80 Prozent der Gesamtauftragssumme an. 

c. Erfolgt die Stornierung erst innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn werden 100 Prozent der Gesamtauftragssumme fällig. 

d. Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen. 

e. Die Planung und Organisation sowie Gelände-/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen. 

3. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem Dream concerts seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. 

4. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Dream concerts. 

5. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von Dream concerts im Rahmen  der Vermietung von Gegenständen. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts eine Pauschale in Höhe von einheitlich 30 Prozent des vereinbarten Preises von dem Auftraggeber zu zahlen. 

6. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. 

7. Bei Aufträgen von Dream concerts an Dritte für den Auftraggeber, gelten die Stornofristen der für den Auftraggeber gebuchten Dienstleister. 

 

§ 7 Kündigung 

Wird die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Dream concerts als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so Dream concerts für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

 

§ 8 Urheberrechte

Der Auftraggeber Dream concerts von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich des überlassenen Datenmaterials (z.B. Fotos) frei. Er übernimmt jegliche Haftung für den Inhalt der Werbung und der Veranstaltung und sichert zu, kein Material zu verwenden, dass Dritte in ihren Rechten verletzt. Da Dream concerts nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Ansprüche Dritter berechtigt sind oder nicht, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Dream concerts den Zugriff auf die Werbung und die Veröffentlichung in dem Fall sperren kann, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber des veröffentlichten Materials ist. 

 

§ 9 Haftung 

1. Die Haftung von Dream concerts für Personen,- Sach- und Vermögensschäden insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem 

Verhalten von Dream concerts beruht. 

2. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig –ausgeschlossen. Es wird zwischen Dream concerts und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Dream concerts grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. 

3. Dream concerts übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber daraus entstehen, dass künstlerische Darbietungen nicht den vom Auftraggeber erwarteten Erfolg haben. 

3. Soweit Dream concerts im Auftrag eines Auftraggebers die Leistungen gegenüber  Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Dream concerts von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Dream concerts gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. 

4. Dream concerts übernimmt keine Haftung, für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Dream concerts von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von Dream concerts gegenüber erhoben werden. 

5. Dream concerts haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt. 

 

§ 10 Miete 

1. Soweit Dream concerts Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche durch Dream concerts ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. 

2. Dream concerts kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen. 

 

§ 11 Vermittlungsleistung 

1. Dream concerts haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. 

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber  die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Dream concerts von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. 

3. Soweit Dream concerts als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Dream concerts hergestellten Kontakten nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Dream concerts so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Dream concerts vermittelt worden. Dream concerts hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Dream concerts gezahlt hätte. 

4. Ist Dream concerts im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen. 

 

§ 12 Gewährleistung 

1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Dream concerts nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, Dream concerts erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. 

2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. 

3. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Dream concerts begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Dream concerts unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: bei Reklamation können Ansprüche gegen Dream concerts nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde. 

4. Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und  Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt Dream concerts von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren. 

 

§ 13 Schlussbestimmung 

1. Alle personenbezogenen Daten, die Dream concerts zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort 

1. Erfüllungsort und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen

 aus dem Vertrag ist Ingolstadt. 

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ingolstadt.  

 

 

Stand 03/2017

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